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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel, Tauchschule
Geltung:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Vertragsabschluss:
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Preis, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
Vertragsrücktritt:
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Mahn- und Inkassospesen:
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,00 zu bezahlen.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug:
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Verpackung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Verpackung die tatsächlich aufgewendeten Kosten, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Lieferfrist:
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Lieferfristen um bis zu fünf Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht:
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Forderungsabtretungen:
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Rechtswahl, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Tauchchschule Weissensee – Ost Dive-World
Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubble Maker Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen und Tauchgängen bei Tauchausfahrten erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von Tauchschule Dive World elektronisch verarbeitet werden. Die Tauchausbildung und Tauchausfahrten werden nur in Kooperation mit der Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der TL Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule Dive World oder deren TL zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen. Die Kursgebühren enthalten Logbuch, Zertifizierungskosten, Luftfüllungen , ,Basisgebühr und werden über Tauchschule Dive-World abgerechnet. Ausrüstungsgegenstände sind nur im PADI – OWD Kurs sowie Schnuppertauchen inkludiert. Eintrittsgebühren für Seen, Reise und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.)sind nicht im Kurspreis inkludiert. Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen. Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Tauchschule Dive World sowie deren TL übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denenTauchschule Dive-World oder deren TL nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Tauchschule Dive-World übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von
Tauchschule Dive-World oder deren TL vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Für TL gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für Tauchschule Dive-World. Die Haftung beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 20,00 fällig. Abholung und Rückgabe von Leihausrüstung wird bei der jeweiligen Kursausschreibung bekannt gegeben. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr und die Kaution sind im Voraus zu entrichten. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot. Während des Schulungsbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens zehn Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsumierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem TL mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden. Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule Dive World veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen von der Tauchschule Dive-World anerkannt und zur Kenntnis genommen. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung. Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen. Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze und entgeltlich wiederholt werden. Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen der Ausfahrten oder Tauchkursen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der TL Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile. Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von der Tauchschule Dive- World Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen. Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Tauchgänge sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen. Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Spezial-Tauchkurs eine Anzahlung von 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen. Bei der Anmeldung zum Open Water Diver bzw. Junior Open Water Diver beträgt die Anmeldegebühr 100.- Euro. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden. Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Preises zu bezahlen.
Tauchschule & Tauchshop Dive-World
Hofer Jutta & Mario
Strandbad Stockenboi / 9714 Stockenboi/www.dive-world.at/+436767776661
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